Einheitliche Standards machen Genehmigungsverfahren schneller
Standardisierte Unterlagen und Leitfäden schaffen Rechtssicherheit und vereinfachen die Genehmigungsverfahren
Wie viele Industrieanlagen müssen auch Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren dient der umfassenden Detailbewertung aller relevanten Belange. Dies sind insbesondere umweltrechtliche Belange wie beispielsweise Lärmschutz, Arten- und Landschaftsschutz sowie baurechtliche und sonstige Belange wie die Flugsicherheit. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Anwohnerschutz sichergestellt. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlage erteilt.
Die Standardisierung des Genehmigungsverfahrens soll diesen Prozess deutlich beschleunigen. Um die Abläufe innerhalb des Genehmigungsverfahrens zu vereinheitlichen, werden Arbeitshilfen und Leitfäden erarbeitet. Der Genehmigungsleitfaden „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ hilft den Antragstellern und den Mitarbeitenden in den Behörden schon jetzt, die Anträge zügiger und rechtssicherer zu erstellen und zu bearbeiten. Auch die Bewertung des Artenschutzes wird standardisiert und deutlich beschleunigt. Um die Artenschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb planerisch gesicherter Flächen/Gebiete möglichst einfach und schnell, aber auch rechtssicher umzusetzen, gibt es bereits einen aktualisierten Leitfaden „Windenergie – Arten/Habitatschutz – Modul A“.“. Für Windenergievorhaben innerhalb von Beschleunigungsgebieten wird derzeit eine weitere Arbeitshilfe erarbeitet (Modul B). In diesem Zusammenhang wurde ein digitales Auswertungstool für die Artenschutzprüfung in Beschleunigungsgebieten geschaffen, mit dem in wenigen Minuten ein Artenschutzfachbeitrag für die Regionalplanung erstellt werden kann. Dieses Tool wird so weiterentwickelt, dass es auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Anwendung finden kann.
Von standardisierten Verfahren profitieren letztlich sowohl die Genehmigungsbehörden als auch die Projektentwickler. Wenn durch die Behörden Klarheit zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zur Bewertung verschiedener Sachlagen wie z.B. Schallimmissionen hergestellt wird, geht das Genehmigungsverfahren zügiger voran. Zugleich kommt es seltener zu Klagen oder die Klageverfahren verkürzen sich, sodass die Behörden schneller darüber entscheiden können, ob eine Windenergieanlage genehmigt wird.
Externe Perspektiven einbeziehen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) steht zu den bestehenden Hemmnissen und Beschleunigungspotenzialen im regelmäßigen Austausch mit unterschiedlichen Beteiligten. Unter anderem fand im August 2023 eine Expertenanhörung mit unterschiedlichen Beteiligten – darunter Projektentwickler sowie Vertreterinnen und Vertreter von Windenergieverbänden, Naturschutzverbänden und der Wissenschaft statt. Ziel der Expertenanhörung war es herauszufinden, wo bei den Genehmigungen weiter großer Handlungsdruck besteht. Eine enge Einbindung der unteren Immissionsschutzbehörden erlaubt es, zielgerichtet an Maßnahmen zu arbeiten, die die Genehmigungspraxis direkt vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig wurden auch externe Beteiligte, wie beispielsweise Projektentwickler, Naturschutzverbände oder die Wissenschaft eng eingebunden. Darüber hinaus ist die Task Force im engen Austausch mit dem Bund, um notwendige Veränderungen in Bundesgesetzen mit anzustoßen.