Einheitliche Standards machen Genehmigungsverfahren schneller
Standardisierte Unterlagen und Leitfäden schaffen Rechtssicherheit und vereinfachen die Genehmigungsverfahren
Wie viele Industrieanlagen müssen auch Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren dient der umfassenden Detailbewertung aller relevanten Belange. Dies sind insbesondere umweltrechtliche Belange wie beispielsweise Lärmschutz, Arten- und Landschaftsschutz sowie baurechtliche und sonstige Belange wie die Flugsicherheit. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Anwohnerschutz sichergestellt. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlage erteilt.
Eine Standardisierung soll diesen Prozess deutlich beschleunigen. Um die Abläufe innerhalb des Genehmigungsverfahrens zu vereinheitlichen, erarbeitet die Task Force Arbeitshilfen und Leitfäden. Der Genehmigungsleitfaden „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ hilft sowohl den Antragstellern als auch den Mitarbeitenden in den Behörden schon jetzt, die Anträge zügiger und rechtssicherer zu erstellen und zu bearbeiten. Auch die Bewertung des Artenschutzes soll standardisiert werden. Um die Artenschutzbelange möglichst einfach und schnell, aber auch rechtssicher umzusetzen, gibt es bereits einen aktualisierten Leitfaden „Windenergie – Arten/Habitatschutz“.
Von standardisierten Verfahren profitieren letztlich sowohl die Genehmigungsbehörden als auch die Projektentwickler. Wenn Klarheit zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zur Bewertung verschiedener Sachlagen durch die Behörden hergestellt wird, geht das Genehmigungsverfahren zügiger voran. Zugleich kommt es seltener zu Klagen oder die Klageverfahren verkürzen sich, sodass die Behörden schneller darüber entscheiden können, ob eine Windenergieanlage genehmigt wird.
Externe Perspektiven einbeziehen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat im August 2023 unterschiedliche Beteiligte – darunter Projektentwickler sowie Vertreterinnen und Vertreter von Windenergieverbänden, Naturschutzverbänden und der Wissenschaft – zu einer Expertenanhörung geladen, um herauszufinden, wo bei den Genehmigungen weiter großer Handlungsdruck besteht. Anhand der Vorschläge der Expertinnen und Experten überprüft die Task Force nun, ob die geplanten Maßnahmen den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Darüber hinaus ist sie im engen Austausch mit dem Bund, um notwendige Veränderungen in Bundesgesetzen mit anzustoßen.