Aus alt mach neu: NRW startet Repowering-Offensive
Ziel ist es, bestehende Anlagen durch moderne und leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen
Bei bestehenden Windenergieanlagen kann sich die Frage stellen, inwieweit ein Repowering in Betracht kommt. Ein solcher Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue, effizientere Anlagen kann eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen: So kann der Stromertrag durch leistungsstärkere Anlagen deutlich gesteigert werden – und das oft mit weniger Anlagen auf der gleichen Fläche als bisher. Darüber hinaus sind im Falle des Repowering die Standorte der Anlagen bereits etabliert und akzeptiert. Die für den Betrieb und den Anschluss der Anlage erforderliche Infrastruktur ist ebenfalls vorhanden.
Repowering ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
Die Repowering-Offensive soll einen Anstoß für Repowering-Projekte geben und einen effektiven sowie verträglichen Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt der Task Force eine besondere Rolle zu, da sie bereits eine Reihe von Maßnahmen entwickelt hat und in Zukunft noch weitere Maßnahmen auf den Weg bringen wird.
So wurde schon mit Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) Ende März 2023 der 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering auf Landesebene aufgehoben. Dadurch können zusätzliche Flächen für neue Windenergieanlagen geschaffen und damit auch das Potenzial von Repowering-Vorhaben gehoben werden. Auch auf Bundesebene wurden durch die Änderung planungsrechtlicher Vorschriften im Baugesetzbuch (insbesondere § 245 e) Vereinfachungen für das Repowering eingeführt. Diese verfolgen das übergeordnete Ziel, vorhandene Flächenpotenziale bestmöglich zu nutzen. Durch den bereits veröffentlichten „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte durch die Regionalplanung“ (LINK) wurden die erleichterten Überleitungsvorschriften auf Bundesebene bereits auf die Landesebene übertragen.
Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene zum Ausbau der Windenergie und speziell des Repowerings in den vergangenen Monaten (unter anderem Einführung des Windflächenbedarfsgesetzes, Änderungen des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes, Anpassungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes) wurde zudem die Darstellung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Repowering für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen extern beauftragt. Die in Auftrag gegebene Darstellung kann auf Landesebene als Grundlage für die weitergehende Auslegung und Anwendung der verschiedenen Rechtsbereiche, die das Repowering betreffen, unter anderem im Hinblick auf das immissionsschutzrechtliche Verfahren dienen.
Expertise von vielen Seiten gefragt
Für die Entwicklung von weiteren Maßnahmen, die das Repowering vereinfachen, ist allerdings Expertise von vielen Seiten gefragt – auch von außen. In einem bereits geplanten Fachgespräch werden daher ausgewählte Expertinnen und Experten aus den Ressorts sowie aus der Praxis – vor allem Projektentwickler – die Themen rund um das Repowering intensiv und lösungsorientiert diskutieren. Ziel ist es, aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fachgespräch in Kombination mit der beauftragten Darstellung des Rechtsrahmens etwaige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen des Repowering zu identifizieren. Die Erkenntnisse sollen anschließend in einer Veröffentlichung entsprechend aufbereitet werden sowie in die Novellierung des Windenergie-Erlasses einfließen.