Nordrhein-Westfalen stärkt Bürgerenergie und Akzeptanz
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden direkt an neuen Windenergieprojekten zu beteiligen
Man schaut anders auf ein Windrad, wenn man an dem Vorhaben beteiligt ist und finanziell daran mitverdient. Bei vielen Windparks bieten Betreiber bereits freiwillig den Gemeinden sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Möglichkeit an, sich finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Dies sichert und steigert nachweislich die Akzeptanz für die Windenergie und deren notwendigen Ausbau. Damit eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit künftig bei allen neuen Windparks in Nordrhein-Westfalen zum Regelfall wird, ist am 28. Dezember 2023 das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) in Kraft getreten.
Bürgerenergiegesetz ermöglicht individuell passende Beteiligungsmodelle
Das Gesetz verpflichtet Betreiber neuer Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen die Anlagen errichtet werden sollen sowie grenznahen Nachbargemeinden, individuelle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten.
Das Gesetz gibt zunächst keine festen Vorgaben dazu, welches Beteiligungsmodell angeboten werden soll, solange dabei die Gemeinden als auch deren Anwohnerinnen und Anwohner adressiert werden. Damit wird eine größtmögliche Flexibilität eingeräumt, um auch die jeweiligen lokalen Präferenzen berücksichtigen zu können. Im Gesetz werden beispielhaft Modelle genannt, die auch miteinander kombiniert oder ergänzt werden können: zum Beispiel das Angebot zur direkten Beteiligung an der Gesellschaft beziehungsweise an der Investition oder vergünstigte regionale Stromtarife sowie pauschale Direktzahlungen an die Anwohnerinnen und Anwohner. Aber auch die Finanzierung einer gemeinnützigen Stiftung oder das Angebot über den Kauf einzelner Windenergieanlagen sind Beteiligungsformate. Betreiber und Gemeinde haben dafür ausreichend Zeit, sich vor Inbetriebnahme der Anlagen zu einigen.
Wenn jedoch keine fristgerechte Einigung auf ein Beteiligungskonzept erfolgt, sieht das Gesetz zur Sicherheit immer eine angemessene Beteiligungspflicht vor. Dann haben Betreiber eine Zahlung an die Gemeinde in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde anzubieten – womit den Gemeinden durch ein modernes Windrad meist mehr als 20.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen, um diese gemeinwohlorientiert zu verwenden. Zudem haben Betreiber den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden eine Beteiligung an der Investition in Form von festverzinslichen Anlageprodukten anzubieten: sogenannte Nachrangdarlehen ab 500 Euro je Anteil mit einer attraktiven Verzinsung.
So können sich die Menschen vor Ort einerseits direkt an der Wertschöpfung der Vorhaben mit beteiligen, gleichzeitig ist über die Gemeinden eine zielgerichtete und gemeinwohlorientierte Verwendung für alle Einwohnenden vorgesehen.
Die Anwendung des Gesetzes wird durch eine Online-Transparenzplattform begleitet, die über neue Vorhaben und jeweils angebotene Beteiligungsmodelle informiert. Damit werden die positiven wirtschaftlichen Effekte durch erneuerbare Energien deutlich nachvollziehbarer.
Für den Fall, dass Betreiber auch ihrer Pflicht zum Angebot einer Ersatzbeteiligung nicht fristgerecht nachkommen, ist so lange als Notfallbeteiligung eine Zahlung in Höhe von 0,8 Cent je Kilowattstunde an die Standortgemeinde zu zahlen.
Diese Regelungsabfolge sichert eine flexible und einfache Anwendung in der Praxis, bei möglichst wenig starren Vorgaben und wenig Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten. Dadurch kann die Akzeptanz für die Windkraft in der Gesellschaft gestärkt werden, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit der Projekte durch zu starke Eingriffe zu gefährden – so kann der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien in NRW für alle gelingen.
Link-Sammlung für weitere Informationen
- Die neue Transparenzplattform informiert über Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEng und die jeweiligen Beteiligungsmodelle: https://www.energieatlas.nrw.de/site/aktuelles/transparenzplattform-online
- Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bietet allgemeine Informationen zur Bürgerbeteiligung und zum Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/buergerenergiegesetz-nrw
- Das Leitfadendokument „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ erläutert die Grundlagen des Gesetzes und beantworten die wichtigsten Fragen: https://www.energy4climate.nrw/fileadmin/Service/Publikationen/buergerenergiegesetz-nrw-cr-nrwenergy4climate.pdf
- Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Referat 614 – Erneuerbare Energien, hat eine Sammlung der häufigsten Fragen (FAQ) zum Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) veröffentlicht: https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/faq-burgerenergiegesetz-mwike_240322.pdf
- NRW.Energy4Climate hat einen Leitfaden zur finanziellen Beteiligung an Energiewendeprojekten erstellt und veröffentlicht.
http://publikation.energy4climate.nrw/finanzielle_beteiligung_an_energiewendeprojekten/
Bürgerenergiefonds ermöglichen Bürgerenergieprojekte
Damit Windenergieanlagen nicht nur von großen Betreibern, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern durch sogenannte Bürgerenergievorhaben umgesetzt werden können, legt die NRW.Bank gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens einen Bürgerenergiefonds auf. Dieser stattet die Bürgerenergieprojekte mit den notwendigen finanziellen Mitteln aus. Durch die Bereitstellung von Risikokapital können noch mehr Menschen ihre eigenen Projekte zur Energiewende und zum Klimaschutz umsetzen. Der Bürgerenergiefonds hat die Aufgabe, Bürgerwindparks durch Kredite für Vorplanungskosten und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern. Das ermöglicht es kleineren Projekten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Nicht nur ist die Bürgerbeteiligung wichtig für den Erfolg der Energiewende, Windenergieanlagen bieten häufig auch eine hohe Rendite und sind damit eine lohnende Investition.