Wir machen Platz für Windenergie
Bis 2025 soll es im viertgrößten Bundesland genügend Flächen für Windenergieanlagen geben
Windenergieanlagen brauchen Platz. Bislang stehen in Deutschland für Windenergieanlagen nur 0,8 Prozent der Gesamtfläche zur Verfügung. Ende 2032 soll die Fläche mehr als doppelt so groß sein: Auf mindestens 2 Prozent der Bundesfläche sollen dann Windenergieanlagen gebaut werden können.
Um diesen Platz zur Verfügung zu stellen, hat der Bund im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt, wie viel Fläche jedes Land zur Verfügung stellen muss. Nordrhein-Westfalen ist das viertgrößte Bundesland, hier sollen es 1,8 Prozent der Fläche sein: Das sind rund 614 Quadratkilometer. Das ist für ein dicht besiedeltes und hochindustrialisiertes Land wie Nordrhein-Westfalen nicht einfach. Umso wichtiger ist es daher, die Umsetzung der Flächenvorgabe des Bundes in enger Abstimmung mit den Kommunen unter Berücksichtigung und Übernahme geeigneter kommunaler Planungen sowie bereits bestehender Windenergiestandorte zu koordinieren.
Nordrhein-Westfalen macht Tempo
Nordrhein-Westfalen wird schon 2025 – also sieben Jahre vor der gesetzlichen Frist von 2032 – die Flächen für die Windenergieanlagen bereitstellen. Ermöglicht wird das durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans und eine möglichst parallele Änderung der Regionalpläne. Grundlage für eine möglichst faire und gerechte Verteilung des endgültigen Flächenziels auf die sechs Planungsregionen des Landes bildet eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete Windenergieflächenanalyse. Eine konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche erfolgt dann durch die Planungsträger der sechs Planungsregionen.
Im Einzelnen werden durch die Landesregierung folgende Maßnahmen verfolgt:
- Erreichen der Ausbauziele (Flächenausweisung) des Bundes: genügend Flächen nach den bundesgesetzlichen Vorschriften für Windenergieanlagen bereitstellen und diese Flächen gerecht auf die verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen verteilen
- Ausreichende zusätzliche Flächenbereitstellung:
- die Flächenkulisse für den Ausbau der Windenergie erweitern, unter anderem durch die Öffnung von Waldbereichen (Nadelwald)
- Übergangsplanung bis zur Umsetzung der Bundesvorgaben schaffen
- die 1.000 Meter Mindestabstandsregelung stufenweise abschaffen
- die Kommunen bei der Flächenausweisung unterstützen
- Landeseigene Flächen zur Verfügung stellen: NRW will Vorreiter sein und für den Bau von Windenergieanlagen eigene Flächen bestmöglich vermarkten. Mit einer Vergabeoffensive wird dafür gesorgt, dass die Angebotsverfahren für landeseigene Flächen schnell und transparent vonstattengehen.