Neuer Windenergie-Erlass soll Realisierung von Windenergievorhaben beschleunigen
Erlass schafft zuverlässige Grundlage in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Behörden, Projektierer und Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger
Der anwohner- und umweltverträgliche Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und für das Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich. Beim Ausbau der Windenergie müssen daher unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Dies gewährleisten die jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, darauf aufbauende Fachstandards sowie dazugehörige Rechtsprechung einzubeziehen. Aufgabe des sogenannten Windenergie-Erlasses ist es zu zeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu gestalten und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu leisten. Der Erlass besitzt daher für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit und kann so auch für Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger verlässliche Verfahren sicherstellen. Je genauer dieses Verfahren geregelt ist, desto besser kommt der Windenergieausbau voran.
Geänderte Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung machen Überarbeitung notwendig
Der derzeit in Nordrhein-Westfalen geltende Windenergie-Erlass stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hat die Bundesregierung viele Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verändert, etwa durch das Wind-an-Land-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 oder neue Regelungen im Bauplanungsrecht. Auch landesrechtliche Regelungen wurden in der Zwischenzeit angepasst. Teilweise ist zu den unterschiedlichen Normen bereits entsprechende Rechtsprechung ergangen. Daher ist es notwendig, den Windenergie-Erlass umfassend zu überarbeiten. Das soll nun parallel zu weiteren Prozessen auf Landesebene wie der Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes geschehen.
Die Task Force leistet dafür wichtige Arbeit. Sie beschäftigt sich fachlich unter anderem mit diesen parallelen Prozessen, so auch mit der Änderung des Landesentwicklungsplans. Bei offenen Fragestellungen können die zuständigen Fachleute gleich für beide Vorhaben konsequente Formulierungen finden, sodass der Windenergie-Erlass den dann aktuellen Stand des Landesentwicklungsplans kurzfristig erfassen kann.
Der neue Windenergie-Erlass wird dazu beitragen, dass Windenergieanlagen einfacher und schneller – auf einer in Nordrhein-Westfalen möglichst einheitlichen Entscheidungsgrundlage – realisiert werden können. Er beschreibt klar alle Verfahrensschritte der Planung und Genehmigung, benennt die Rechte und Pflichten von Landes-, Regional- und Kommunalplanung sowie den Genehmigungsbehörden und berücksichtigt dabei die aktuelle Gesetzeslage des Bundes. Für die Gemeinden und die Mitarbeitenden in den Planungs- und Genehmigungsbehörden, Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger ist er so auch ein Handlungsleitfaden.