Nordrhein-Westfalen geht mit eigenen Flächen voran

Der Staatswald bietet Platz für neue Windenergieanlagen

Die Landesregierung will bis Ende 2027 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Nordrhein-Westfalen mindestens 1.000 weitere Windenergieanlagen gebaut werden können. Ein gewisser Anteil davon, soll auch auf Flächen stehen, die dem Land gehören – vor allem im Staatswald, der rund 70 Prozent der Flächen im Landesbesitz ausmacht. Aber auch andere landeseigene Flächen werden geprüft, ob sich dort Windenergieanlagen platzieren lassen.

Welche landeseigenen Flächen konkret für den Windenergieausbau in Frage kommen, wird aktuell noch ermittelt. Mit der Vergabe von ersten, geeigneten Flächen wird dann kurzfristig begonnen. Diese erfolgt mittels Ausschreibungen. Bei der Vergabe entscheidet dann nicht ausschließlich der Preis, sondern auch das Konzept, das die jeweiligen Anbieter vorlegen. Geprüft wird noch, ob Bürgerenergieprojekte bei der Verpachtung von landeseigenen Flächen für den Windenergieausbau vorrangig behandelt werden können und inwieweit sich der Landesbetrieb Wald und Holz künftig selbst direkt an Windenergieprojekten beteiligen kann.

Land kann als Vorbild für private Waldbesitzer wirken

Da der Staatswald ausschließlich dem Land gehört, lassen sich diese Flächen in eigener Regie und transparent vermarkten. Das Land kann somit auch als Vorbild für private Waldbesitzer wirken, sich aktiv am Windenergieausbau zu beteiligen. Immerhin liegen fast zwei Drittel der Waldflächen NRWs in privater Hand. Mit mehr Projektierungen auf privaten Waldflächen und klaren Prozessen würde sich damit auch dieser Teil des Windenergieausbaus stärker professionalisieren und etablieren können.

Die Task Force koordiniert den Austausch zwischen den Beteiligten, vor allem dem Landesbetrieb Wald und Holz, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie dem LANUV. Das beschleunigt die Vermarktung landeseigener Flächen für den Windenergieausbau.