Rechtliche und planerische Hilfe für Kommunen

Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen dabei, die Energiewende vor Ort umzusetzen

Schneller zu mehr Windenergie ist der Plan der Bundesregierung und auch des Landes Nordrhein-Westfalen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat es sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen Änderungen gegeben. Nordrhein-Westfalen will die neuen Regeln schnell umsetzen. Besonders der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne werden derzeit für den geplanten Windenergieausbau überarbeitet. Damit die Kommunen dennoch rechtliche und planerische Sicherheit haben, hat Nordrhein-Westfalen mehrere Planungshilfen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt. Sie unterstützen die Kommunen und Regionalplanungsträger dabei, ihren gesamten Spielraum für den schnelleren Bau von neuen Windenergieanlagen auszuschöpfen und gleichzeitig auf rechtlich sicherer Seite zu sein. Zudem helfen sie bei der Handhabung von Gesetzen sowie der Vereinheitlichung von Prozessen und informieren über die laufenden Planungsverfahren.

Von FAQ bis Übergangserlass

Mit einer regelmäßig aktualisierten Sammlung von Fragen und Antworten klärt die Task Force umfassend über die Regelungen rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen auf. Darin finden sich beispielsweise Details zur Feststellung und dem Erreichen der Flächenbeitragswerte, zur Ausweisung von Positiv- und Konzentrationsflächen sowie zur Zulassung von Windenergievorhaben vor Abschluss eines Planverfahrens zur Ausweisung von Windenergiegebieten.

Bereits veröffentlicht wurde im Oktober 2023 ein „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“. Denn bis die Regionalplanung in allen Planungsregionen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen ist, darf die Ausweisung von Flächen für neue Windenergieanlagen nicht ins Stocken geraten. Der Übergangserlass präzisiert einen gesicherten Flächenkorridor auf Beschleunigungsflächen, Flächen der Regionalplanentwürfe und zusätzlichen kommunalen Flächen. Zudem erläutert er den Umgang mit bestehender kommunaler Bauleitplanung und legt fest, wie Vorhaben noch während der Planaufstellung zugelassen werden können. Für Anlagen, die außerhalb des gesicherten Flächenkorridors geplant werden, regelt der Erlass die Einzelfallprüfung für eine mögliche Aussetzung von Windenergieprojekten.