
Bürgerenergiefonds
Damit Windenergieanlagen von Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur von großen Betreibern, durch sogenannte Bürgerenergievorhaben umgesetzt werden können, hat die NRW.Bank gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens einen Bürgerenergiefonds aufgelegt. Dieser stattet die Bürgerenergieprojekte mit den notwendigen finanziellen Mitteln aus.
Durch die Bereitstellung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bis 300.000,00 Euro pro Vorhaben können noch mehr Menschen ihre eigenen Projekte zur Energiewende und zum Klimaschutz umsetzen. Der Bürgerenergiefonds hat die Aufgabe, Bürgerwindparks durch Kredite für Vorplanungskosten und die Öffentlichkeitsarbeit zu fördern. Das ermöglicht es kleineren Projekten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.
Nicht nur ist die Bürgerbeteiligung wichtig für den Erfolg der Energiewende, Windenergieanlagen bieten häufig auch eine hohe Rendite und sind damit eine lohnende Investition. Als Bürgerenergiegesellschaften gelten Gesellschaften mit mindestens 7 in NRW ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern.
Link-Sammlung für weitere Informationen
- Die NRW Bank hat die Förderbedingungen für den Bürgerenergiefonds in der Förderrichtlinie veröffentlicht: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/Richtlinie_BEF.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/8/5/10185/
- Die NRW Bank stellt übersichtliche Informationen zu den Förderbedingungen bereit: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenerg…